Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Eventequipment sowie über damit verbundene Leistungen (z. B. Catering, Lieferung, Auf- und Abbau) zwischen der Partyladen von Voss GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Mieter“).

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die Übergabe der Mietgegenstände zustande.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

§3 Mietpreise

Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preisliste des Vermieters. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ein Mindestbestellwert besteht nicht.

Lieferung, Abholung sowie Auf- und Abbau können gesondert berechnet werden, sofern sie beauftragt werden. Die Preise hierfür ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§4 Mietzeitraum

Die Mietgegenstände werden dem Mieter für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Mieteinheit umfasst grundsätzlich vier (4) Tage.

Für eine Verlängerung des Mietzeitraums ist die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Bei einer Überschreitung des vereinbarten Mietzeitraums ist der Vermieter berechtigt, einen zusätzlichen Mietbetrag entsprechend der gültigen Preisliste zu berechnen.

Kann der Mieter die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, hat er den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch einen Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums, zu informieren.

§5 Lieferung, Selbstabholung und Rückgabe

Die Mietgegenstände können nach Wahl des Mieters selbst abgeholt oder – gegen gesondertes Entgelt – durch den Vermieter geliefert werden.

Bei Selbstabholung hat der Mieter die Mietgegenstände bei Übernahme auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Für den ordnungsgemäßen und gesicherten Transport ist der Mieter selbst verantwortlich; die Gegenstände sind in einem geeigneten, geschlossenen Fahrzeug zu transportieren.

Bei Lieferung durch den Vermieter hat der Mieter dafür zu sorgen, dass eine geeignete Zufahrt sowie ausreichend Platz für die Anlieferung und gegebenenfalls den Aufbau vorhanden sind. Der Lieferort muss frei und ungehindert zugänglich sein.

Beanstandungen wegen Unvollständigkeit oder offensichtlicher Mängel sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Stunden nach Übergabe, mitzuteilen.

§6 Annullierung / Stornierung

Eine Stornierung des Auftrags ist nur in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter im Verhältnis zum vereinbarten Veranstaltungstermin.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei (0 % des Auftragswerts).
  • Ab 7 Tagen bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des Auftragswerts.
  • Weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des Auftragswerts.

Bereits angefallene Sonderkosten (z. B. eigens beschaffte Waren oder beauftragte Drittleistungen) können dem Mieter unabhängig von den vorstehenden Pauschalen in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt werden.

§7 Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zulässige Zahlungsmethoden sind:

  • Barzahlung
  • Überweisung (innerhalb von 7 Tagen)

Eine Kaution wird nicht erhoben.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.

§8 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und sachgemäßen Behandlung der Mietgegenstände. Er trägt insbesondere die Verantwortung für:

  • die ordnungsgemäße und bestimmungsgemäße Nutzung der Mietgegenstände,
  • die Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Lebensmittelvorschriften.

Eine Weitervermietung oder Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters unzulässig.

Schäden oder Mängel an den Mietgegenständen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände während des Mietzeitraums.

§9 Haftung und Gefahrübergang

Mit der Übergabe der Mietgegenstände geht die Gefahr auf den Mieter über. Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit der Übernahme, bei Lieferung mit der Bereitstellung am vereinbarten Ort.

Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§10 Rückgabe der Mietgegenstände

Die Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand.

Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Nicht ordnungsgemäß zurückgegebene Gegenstände gelten bis zur tatsächlichen Rückgabe als nicht zurückgegeben; für diesen Zeitraum kann der Vermieter die weitere Miete berechnen.

§11 Reinigung

Der Mieter hat das Mietmaterial sorgfältig zu behandeln. Geschirr, Besteck und ähnliche Gegenstände sind frei von Speiseresten und grober Verschmutzung zurückzugeben.

Eine erforderliche Zusatzreinigung (z. B. von Grills, Böden oder Zelten) wird nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.

§12 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist. Der Mieter hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§14 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Aktualisiert: 09. April 2026

Partyladen von Voss GmbH

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